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Wer kann bei uns Ergotherapie bekommen?
Zur Behandlung brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Sammeln Sie Stichpunkte der Auffälligkeiten zu Hause, im Kindergarten, in der Schule und besprechen Sie dieses mit dem zuständigen Arzt.
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Er stellt die Diagnose oder leitet weitere diagnostische Schritte, wie z.B. Vorstellung beim Pädaudiologen, Sozialpädiatrischen Zentrum, etc. ein. Danach wird bei vorliegender Leitsymptomatik / Diagnose entschieden welche Therapieform optimal ist.
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Der betreuende Kinder- oder Hausarzt stellt ein Rezept nach der neuen Heilmittelverordnung über die indizierten Maßnahmen der Ergotherapie aus, z.B. über:
- sensomotorisch perzeptive Behandlung
- motorisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
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